Gefährdungsbeurteilung

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Gefährdungsbeurteilung

Wussten Sie schon?

Der Gesetzgeber fordert vom Unternehmer für die verschiedenen Bereiche eine Gefährdungsbeurteilung (GB). So muss z.B. für jede Tätigkeit (Arbeitsplatz) eine GB erstellt werden, um die Risiken und Maßnahmen zu ermitteln. Ebenso verhält es sich bei den Arbeitsmittel, die nach der DGUV-V3 regelmäßig geprüft werden müssen. In der GB muss der Unternehmer begründen, warum er z.B. für seine Bohrmaschinen einen jährlichen Prüfzyklus gewählt hat.

Kontakt:
Tel.: (+ 49) 4244 – 95135
Fax: (+ 49) 4244 - 95070
E-Mail: info [at] ubfas.de

Berufsgruppen / Baustellen

Eine Gefährdungsbeurteilung für jede neue Baustelle

  • z.B. Elektriker, Schlosser, Bürokaufmann usw.
  • Vor der Baustelleneröffnung

Prüfabstände ihrer Arbeitsmittel

Keine längeren Prüfabstände ohne Gefährdungsbeurteilung

  • Bei geringer Benutzung
  • Bei geringer Fehlerquote